Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen SV OG Darmstadt 08, nachfolgend Verein genannt, und dem Teilnehmer bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an Trainings, Seminaren und weiteren Veranstaltungen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Teilnahme an Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverein (z.B. Trainings, Kurse, Seminare und weitere Veranstaltungen).
Die Vereinbarung kommt zustande, indem sich der Teilnehmer in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Verein abgibt und der Verein durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann das Training durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Verein.
Ein Gruppentraining dauert i.d.R. 60 Minuten.
Der Verein weist darauf hin, dass ein Erfolg des Trainings nicht garantiert werden kann. Vielmehr vermittelt der Verein anerkannte Kenntnisse und Methoden, die den Hundehalter in die Lage versetzen, sich gemeinsam mit dem Tier ein verbessertes Zusammenspiel im Mensch-Hund-Team zu erarbeiten.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Arbeit mit Hunden birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch Teilnehmer, Dritte oder deren Hunden entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung.
Bei Veranstaltungen mit Hunden haftet der Hundehalter bzw. der Teilnehmer, welcher den Hund zur Veranstaltung mitgebracht hat, für alle Schäden, die an seinem Hund oder durch seinen Hund entstehen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer nach Anweisung des Trainers handelt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich den Trainer zu informieren, falls er nicht der rechtmäßige Eigentümer des zur Veranstaltung mitgebrachten Hundes ist.
Die am Training teilnehmenden Hunde müssen über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Zusätzlich muss der Hund zum Zeitpunkt des Trainings frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Es muss ein aktueller Impfschutz gegen Tollwut vorhanden sein. Ein aktueller Impfschutz gegen Hepatitis, Staupe, Leptospirose und Parvovirose ist empfohlen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Verein rechtzeitig vor Beginn des Trainings auffällige Verhaltensweisen des Hundes, wie z.B. extreme Ängstlichkeit oder Aggressivität gegenüber anderen Hunden oder Menschen, und eine bestehende Läufigkeit mitzuteilen. Der Trainer ist dadurch berechtigt, den Hund ggf. vom Training auszuschließen.
Um Gefahren und mögliche Schäden zu vermeiden, ist der Anweisung des Trainers unbedingt Folge zu leisten.
Die Verwendung von Stachel- oder Elektroschockhalsbändern oder anderen tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste (Aushang Verein). Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert. Seminare, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden (bar oder per Überweisung).
Fällt ein Training aus betrieblichen Gründen (z.B. Urlaub / Krankheit des Trainers etc.) aus, so gibt es keinen Ersatztermin. Dies gilt auch für Trainings, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Trainings wird nicht gewährt.
Fällt ein Training aus Gründen aus, die im Risikobereich des Teilnehmers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Trainings nicht gewährt.
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einem individuellen Training rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird das Training normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Alle Unterlagen, die im Rahmen von Trainingseinheiten an die Teilnehmer ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Die Unterlagen dürfen demnach weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch verbreitet werden.
Mit Anmeldung in unserem Online-Buchungssystem, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (Mobilfunknummer und/oder E-Mailadresse) zum Zwecke des Austauschs hinsichtlich der Gestaltung und Durchführung des Trainingsablaufs in Whats App Gruppen oder im E-Mailverteiler von der OG Darmstadt 08 gespeichert und genutzt werden. Dem Teilnehmer ist bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass damit diese Daten auch an alle anderen Gruppenmitglieder weitergegeben werden. Sollte der Teilnehmer nicht mehr an dieser Gruppe teilnehmen, werden seine Daten gelöscht. Außerdem hat der Teilnehmer jederzeit das Recht, von der OG Darmstadt 08 die Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Auf die bis dahin durch andere Gruppenmitglieder von dem Teilnehmer gespeicherten Daten, die in den Gruppen/E-Mail-Verkehr bekannt gegeben wurden, hat die OG Darmstadt 08 keinen Einfluss.
Auf dem gesamten Vereinsgelände (Parkplatz und Zufahrtsweg) sind Hunde an der Leine zu führen, sofern von den Trainern nichts anderes verfügt wird. Ein Leinenzwang richtet sich außerhalb des Platzes ggf. auch nach gesetzlichen Bestimmungen.
Auf dem Zufahrtsweg ist auf vorsichtige und langsame Fahrweise zu achten. Die Parkplätze auf dem Vereinsgelände sind Mitgliedern vorbehalten.
Im Vereinsheim herrscht Rauchverbot. Leere Flaschen, Gläser und Essensreste sind unaufgefordert zur Theke zurückzubringen.
Für ältere Hunde über 6 Monate ist das Vereinsheim tabu. Ausnahmen regelt der Vorstand.
Grundsätzlich warten Hund und HF vor dem Training außerhalb der beiden Übungsplätze. Hunde sind in dieser Zeit weder auf der Terrasse noch im Eingangsbereich der Übungsplätze anzubinden; dies gilt insbesondere für den Welpenspielplatz.
Hunde sind außerhalb des Trainings sicher und artgerecht unterzubringen (eigenes Kfz, Zwingeranlage).
Das Training findet grundsätzlich nur während der offiziellen Übungsstunden statt. Ausnahmen werden mit den Trainern abgestimmt.
Die Ausbildung und das Training erfolgen grundsätzlich nur nach den sportlich anerkannten Gesichtspunkten sowie unter Einhaltung aller Tierschutzbestimmungen. Das Verbot der Nutzung von E-Geräten ist zu beachten! Alkoholgenuss und Rauchen auf dem Trainingsgelände sind tabu!
Den Hunden ist vor jedem Training ausreichend Gelegenheit zu geben, sich außerhalb des Vereinsgeländes lösen zu können. Ist doch einmal ein Malheur auf dem Übungsplatz geschehen, sollte es unaufgefordert schnellstens beseitigt werden.
Die vom Verein zur Verfügung gestellten Übungsgeräte und Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln und nach der Benutzung an ihren Platz zurück zu bringen. Die Benutzung ist nur im Beisein eines Trainers oder Beauftragten bzw. nach Rücksprache erlaubt. Dies gilt auch für die Nutzung des Trainingsgeländes außerhalb der offiziellen Trainingszeiten!
Kranke Hunde dürfen nicht mit auf das Vereinsgelände gebracht werden.
Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit den Trainern am Training teilnehmen.
Für die Zwingernutzung besteht ein eigener Mietvertrag mit Nutzungsbedingungen.
Jeder Hundebesitzer haftet für seine(n) Hund(e).